Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

 09071 / 51 - 438

Mo. bis Do. 8 - 12 Uhr

 umgangscafe@landratsamt.dillingen.de

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Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie hier. Alternativ können Sie diese über die angegebenen Kontaktdaten bei der zuständigen Sachbearbeitung anfordern.

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Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Das Bürgerkonto BayernID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos vorbefüllt.

Wenn Sie unsere Formulare mit dem Bürgerkonto nutzen möchten, müssen Sie sich dort einmalig mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder Ihrem ELSTER-Zertifikat registrieren bzw. anmelden. 

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Sie können das Formular ohne Anmeldung am Bürgerkonto online ausfüllen und abschicken. 

Ohne Bürgerkonto müssen Sie Ihre persönlichen Daten selbst eintragen. Sie können das Formular digital absenden.

Formular herunterladen

Sie können das Formular auch herunterladen, ausdrucken, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen. Klicken Sie dafür auf hier herunterladen.

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Verbindliche Anmeldung zu folgendem Termin / folgenden Terminen:

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Termine 2025

Wichtig zu wissen für den Umgang
Regeln und Hinweise
  • Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das Umgangsberechtigte eigenverantwortlich wahrnehmen. 
  • Der Aufenthalt dient ausschließlich dem Zusammensein des Umgangsberechtigten mit dem Kind. Sollte die Anwesenheit des Personensorgeberechtigten / Erziehungsberechtigten notwendig sein, so hält sich dieser im Hintergrund.
  • Die Dauer und die Ausgestaltung des Umgangs orientiert sich, abgesehen von den Öffnungszeiten, an den Bedürfnissen des Kindes.
  • Die Aufsichtspflicht bleibt bei dem Personensorgeberechtigten / Erziehungsberechtigten.
  • Die Kinder dürfen im Umgangscafé nicht alleine gelassen werden.
  • Es besteht keine Verpflichtung des Umgangsberechtigten, ausschließlich mit dem Kind im Umgangscafé anwesend zu sein. Der Personensorgeberechtigte / Erziehungsberechtigte kann hierzu Vereinbarungen mit dem Umgangsberechtigten treffen. Dies ist der anwesenden Fachkraft vorab mitzuteilen.
  • Im Umgangscafé wird ausschließlich deutsch gesprochen.
  • Mit den angebotenen Beschäftigungsmaterial des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Dillingen a.d.Donau ist sorgfältig umzugehen.
  • Während der Umgangszeit soll das Handy ausgeschalten bzw. lautlos gestellt sein
  • Die Sorgeberechtigten haben das Recht zum Fotografieren/Aufnahmen machen ihres gemeinsamen Kindes während der Umgangszeit miteinander einvernehmlich geklärt. Der Fotografierende/Aufnahmen machende stellt sicher, dass außer dem eigenen Kind/Kindern keine anderen Personen bildlich festgehalten werden.  
  • Die Fachkraft übt das Hausrecht aus und darf bei Verstößen gegen die Regeln die betreffende Person des Umgangscafés verweisen.
  • Der Landkreis Dillingen a.d.Donau schließt jegliche Haftung aus.
Erklärung

Wir, die sorgeberechtigten und/oder umgangsberechtigten Personen erklären uns mit dem Konzept des Umgangscafés im Landkreis Dillingen einverstanden. Wir erklären uns mit allen Regeln des Konzeptes, siehe oben, einverstanden und werden auf die Einhaltung achten.

Wir vermeiden jegliche Diskussionen bei der Übergabe des Kindes/der Kinder. Uns ist bewusst, dass durch die fachliche Betreuungsperson keine Beratung zur Umgangsvereinbarung oder sonstigen strittigen Themen erfolgt. Weiterhin wissen wir, dass es sich nicht um einen begleiteten Umgang handelt.

Sollte ein angemeldeter Termin abgesagt werden müssen, so erfolgt dies spätestens 3 Tage vor dem angemeldeten Termin. Die Person, die den Termin absagt, informiert alle Beteiligten einschließlich des Umgangscafés (E-Mail-Adresse).

Hinweis: Die Unterschriften werden vor Ort geleistet. Das Formular wird von uns zur Verfügung gestellt. 

Kind(er)
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Elternteil, bei dem das Kind lebt/die Kinder leben

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Umgangsberechtigte/r

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Sorgeberechtigt
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