Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Fachbereich Gesundheit
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie hier. Alternativ können Sie diese über die angegebenen Kontaktdaten bei der zuständigen Sachbearbeitung anfordern.
Anmeldung mit dem Bürgerkonto
Das Bürgerkonto BayernID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos vorbefüllt.
Wenn Sie unsere Formulare mit dem Bürgerkonto nutzen möchten, müssen Sie sich dort einmalig mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder Ihrem ELSTER-Zertifikat registrieren bzw. anmelden.
Ohne Anmeldung fortfahren
Sie können das Formular ohne Anmeldung am Bürgerkonto online ausfüllen und abschicken.
Ohne Bürgerkonto müssen Sie Ihre persönlichen Daten selbst eintragen. Sie können das Formular online absenden.
Formular herunterladen
Sie können das Formular auch herunterladen, ausdrucken, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen. Klicken Sie dafür auf hier herunterladen.
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Hiermit beantrage ich
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die Erteilung der Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 Arzneimittelgesetz (AMG).
Gleichzeitig versichere ich, dass ich im Falle der Erlaubniserteilung folgende Anforderungen erfüllen werde:
Mir ist bekannt, dass eine Versendung nicht erfolgen darf, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- und Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann. Sofern die zum Versandhandel genutzten Räume bisher nicht von der Betriebserlaubnis umfasst waren, habe ich einen Lageplan und einen maßstabsgerechten Grundrissplan, aus denen die Einrichtung, sowie die Größe dieser Räume hervorgeht, beigefügt.
Die Bestellung erfolgt über folgende
Hinweis: Die Erteilung oder Änderung einer Versandhandelserlaubnis wird in das Versandapothekenregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingegeben. Ein Einverständnis des Apothekenleiters zur Datenspeicherung ist nicht notwendig (§ 43 Abs. 1 S. 3 AMG).
Vielen Dank für Ihre Eingaben. Sie können nach dem Senden eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterladen.