Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Fachbereich Gesundheit
Wer vorbehaltene Tätigkeiten im Sinn von § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gegen Entgelt erbringt oder anbietet, hat dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift sowie gegebenenfalls des Namens und der Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GDG). Die anzeigepflichtigen Personen haben dabei eine Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1, §§ 58 oder 64 PflBG vorzulegen (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GDG)
Wer eine Tätigkeit im Sinn von Abs. 1 Satz 1 erbringt oder anbietet und hierfür entsprechende Personen beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen, dabei Namen, Anschrift und berufliche Ausbildung der beschäftigten Personen anzugeben, die leitende Pflegefachperson zu benennen und für jede dieser Personen unverzüglich die in Abs. 1 Satz 2 genannten Unterlagen vorzulegen (Art. 16 Abs. 2 GDG).
Für die Anmeldung, Änderungsmeldung und Abmeldung einer selbständigen Tätigkeit in einem gesetzlich geregelten Heilberuf werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Formular hochgeladen werden:
Wenn Sie die Unterlagen nicht digital zur Verfügung stellen, muss das Original zur Einsichtnahme im Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau vorgelegt werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie hier. Alternativ können Sie diese über die angegebenen Kontaktdaten bei der zuständigen Sachbearbeitung anfordern.
Anmeldung mit dem Bürgerkonto
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Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns, um die Dokumente im Original zur Einsichtnahme vorzulegen.
Gemäß Art. 16 GDG sind Änderungen jeglicher hier angegebener Daten unverzüglich dem Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau anzuzeigen, z.B. Änderung persönlicher Daten, Wechsel des Niederlassungsortes oder Ende einer selbständigen Berufsausübung.
Vielen Dank für Ihre Eingaben. Sie können nach dem Senden eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterladen.