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Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Fachbereich Gesundheit

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Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen

gem. § 51 TrinkwV sowie der eingeleiteten Maßnahmen

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Zusammenfassung

Information:

Um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen, ergeben sich für den Betreiber einer Trinkwasserinstallation Pflichten zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Diese Untersuchungspflichten ergeben sich aus § 31 Trinkwasserverordnung. 
Wird der festgelegte technische Maßnahmewert für den Parameter Legionella spec. (s. auch Anlage 3 Teil II zur Trinkwasserverordnung) erreicht, hat der Betreiber der Anlage dies dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Trinkwasserinstallation befindet, unverzüglich zu melden. Die festgelegte Grenze liegt bei 100KBE/100ml.
Eine Meldung kann nur dann unterbleiben, wenn dem Betreiber ein Nachweis darüber vorliegt, dass eine Meldung bereits durch eine zugelassene Untersuchungsstelle (akkreditiertes Labor für Trinkwasser) erfolgt ist. 
In der Meldung kann ebenfalls angegeben werden, ob Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchgeführt wurden bzw. werden, eine Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes erfolgt ist und ob Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher erforderlich sind.

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Untersuchungsergebnisse des Labors.

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n. (Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 5 MB)

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie hier. Alternativ können Sie diese über die angegebenen Kontaktdaten bei der zuständigen Sachbearbeitung anfordern.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Das Bürgerkonto BayernID ist der zentrale Zugang zu Online-Leistungen der Verwaltung. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos vorbefüllt.

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Ohne Anmeldung fortfahren

Sie können das Formular ohne Anmeldung am Bürgerkonto online ausfüllen und abschicken. 

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Formular herunterladen

Sie können das Formular auch herunterladen, ausdrucken, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen. Klicken Sie dafür auf hier herunterladen.

Hier können Sie das Formular als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken, händisch ausfüllen und unterschrieben per Post an uns schicken. 

Betreiber einer Wasserversorgungsanlage (UsI)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Sie auch per E-Mail kontaktieren dürfen.

Bitte wiederholen Sie Ihre E-Mail-Adresse zur Prüfung der Richtigkeit. 

Untersuchtes / Betroffenes Objekt

Gemeinschaftsunterkünfte nach § 36 IfSG sind zum Beispiel  Massenunterkünfte. 

Untersuchungsstelle
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Bei mehreren Proben reicht uns die Angabe des größten Messwertes aus.

Ergriffene Maßnahmen gem. § 51 TrinkwV durch Betreiber
Hinweis Art des Objektes/Trinkwasserinstallation

Die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit, z.B. Mehrparteienhaus 

Die Bereitstellung von Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen mit der bereitstellenden Person verbundenen Personenkreis; 
z.B. Ferienwohnung, Hotel, Krankenhaus, etc.

Dokumente / Prüfwerte
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