Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Fachbereich Gesundheit
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gem. § 51 TrinkwV sowie der eingeleiteten Maßnahmen
Um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen, ergeben sich für den Betreiber einer Trinkwasserinstallation Pflichten zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen. Diese Untersuchungspflichten ergeben sich aus § 31 Trinkwasserverordnung. Wird der festgelegte technische Maßnahmewert für den Parameter Legionella spec. (s. auch Anlage 3 Teil II zur Trinkwasserverordnung) erreicht, hat der Betreiber der Anlage dies dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Trinkwasserinstallation befindet, unverzüglich zu melden. Die festgelegte Grenze liegt bei 100KBE/100ml. Eine Meldung kann nur dann unterbleiben, wenn dem Betreiber ein Nachweis darüber vorliegt, dass eine Meldung bereits durch eine zugelassene Untersuchungsstelle (akkreditiertes Labor für Trinkwasser) erfolgt ist. In der Meldung kann ebenfalls angegeben werden, ob Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchgeführt wurden bzw. werden, eine Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes erfolgt ist und ob Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher erforderlich sind.
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n. (Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 5 MB)
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie hier. Alternativ können Sie diese über die angegebenen Kontaktdaten bei der zuständigen Sachbearbeitung anfordern.
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Gemeinschaftsunterkünfte nach § 36 IfSG sind zum Beispiel Massenunterkünfte.
Bei mehreren Proben reicht uns die Angabe des größten Messwertes aus.
Die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit, z.B. Mehrparteienhaus
Die Bereitstellung von Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen mit der bereitstellenden Person verbundenen Personenkreis; z.B. Ferienwohnung, Hotel, Krankenhaus, etc.